RB Druck & Werbetechnik
Inhaber: Roland Brändle
Telefonnummer: 071 841 99 50
E-Mailadresse: info@rbsiebdruck.ch
MWST-Nr. CHE-104.727.981
Bankverbindung
St. Galler Kantonalbank
9001 St. Gallen
IBAN: CH44 0078 1241 0012 0750
Handelsregister-Nr.: CH-320.1.044.454-0
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Google Analytics
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Social Media
Wir setzen auf unseren Websites ferner sog. Plug-Ins von sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter, Youtube, Google+, Pinterest oder Instagram. Das ist für Sie jeweils ersichtlich (typischerweise über entsprechende Symbole). Wir haben diese Elemente so konfiguriert, dass sie standardmässig deaktiviert sind. Aktivieren Sie sie (durch Anklicken), können die Betreiber der jeweiligen sozialen Netzwerke registrieren, dass Sie auf unserer Website sind und wo und können diese Informationen für ihre Zwecke nutzen. Die Bearbeitung Ihrer Personendaten erfolgt dann in Verantwortung dieses Betreibers nach dessen Datenschutzbestimmungen. Wir erhalten von ihm keine Angaben zu Ihnen.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Sämtliche Angebote, Auftragsbestätigungen, Lieferungen, Rechnungen und sonstige Leistungen der RBS Brändle Roland gelten ausschliesslich zu den nachstehenden Bedingungen, sofern nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart wurde, oder nicht zwingend gesetzliche Vorschriften eine andere Regelung vorschreiben. Der Kunde anerkennt mit der Erteilung des Auftrages/Bestellung die folgenden allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Bedingungen des Auftraggebers, insbesondere Einkaufsbedingungen, müssen von uns ausdrücklich und schriftlich bestätigt werden, damit diese Gültigkeit erlangen.
OFFERTEN
Angebote sind, ohne spezielle Vereinbarung, vom Ausstellungsdatum an 1 Monat gültig. Bei nachträglichen Änderungen behalten wir uns Preisanpassungen vor. In den Preisen nicht inbegriffen sind zusätzliche Kosten infolge erschwerter Umstände, die bei der Offertstellung nicht bekannt waren oder nicht vorhergesehen werden konnten. Bei telefonisch erteilten Aufträgen kann keine Verantwortung für richtig verstandene Masse, Materialien und Auflagen übernommen werden. Offerten, welche nach telefonischen Angaben, ohne Einsicht von Vorlagen oder verbindlichen Daten erfolgen, sind als Richtpreise zu betrachten.
PREISE
Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich MWST und Versandkosten, vorbehältlich eventueller Materialpreis- und Lieferaufschläge. Anpassen und Aufbereiten von Druckdaten werden in Absprache zu den jeweils gültigen Preisen dem Kunden in Rechnung gestellt.
AUFTRÄGE UND LIEFERTERMINE
Ein Auftrag gilt bereits dann erteilt, wenn eine Bestellung eingeht. Bei Bestellungen auf Rechnung Dritter, ist und bleibt der Auftraggeber weiterhin Vertragspartei und damit Schuldner bis zur vollständigen Bezahlung der Leistung. Dies gilt auch für etwaige Verzugskosten (Zins, Inkassokosten). Liefertermine gelten ab dem Zeitpunkt des schriftlich erteilten Gut zur Ausführung und Anlieferung der Druckdaten. Lieferverzögerungen berechtigen den Kunden weder zum Vertragsrücktritt noch zur Geltendmachung von Schadenersatz.
DATEN / GUT ZUM DRUCK
Wir führen die Aufträge, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten Druckdaten aus. Die Druckdaten sind gemäss unseren Vorgaben anzuliefern. Sollte der Auftraggeber Druckdaten in anderen als von uns angegebenen Druckvorgaben anliefern, so übernehmen wir keinerlei Gewährleistung für eine fehlerfreie Ausführung des Auftrages. Werden Vorlagen oder Daten direkt durch den Kunden geliefert, so sind diese gemäss unseren Vorschriften zu fertigen. Ein unterschriebener Ausdruck muss mitgeliefert werden. Für Kosten, die aus Nichtbeachtung dieser Vorschrift entstehen, übernehmen wir keine Haftung. Der Auftraggeber hat die Pflicht, das „Gut zum Druck“ vor der Produktionsgenehmigung genau zu prüfen. Wenn der Kunde aus Zeitgründen den Auftrag ohne Erteilung des „Gut zum Druck“ vorschreibt, können wir für Text-, Farb- oder Montagefehler keine Haftung übernehmen. Für vom Auftraggeber übersehene Fehler wird nicht gehaftet.
AUSFÜHRUNG UND QUALITÄT
Die Lichtechtheit gedruckter Farbtöne ist nicht unbeschränkt, sie ist eingeschränkt durch die Garantien der Farblieferanten. Kleinere Abweichungen gedruckter Farbtöne von denjenigen der Farbvorlage oder eines Probedrucks sind unvermeidlich und berechtigen nicht zur Klage. Allfällige Mehraufwendungen werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
MENGEN / AUSSCHUSS
Mehr- oder Mindermengen von 5-10 Prozent gegenüber der bestellten Auflage sind branchenüblich und können ohne anderslautende Vereinbarung nicht beanstandet werden. Ausschuss Ware kann gegen Belastung von Porto und Verpackung von Kunden innerhalb von 2 Wochen angefordert werden. Die Ausschussquote liegt unter 1 %. Bei mehrfachem Druck gilt 1% der Druckgänge. (Bei Aufträgen unter 200 Stück = 2 Stück. Wir empfehlen, genügend Zuschuss anzuliefern).
WARENANLIEFERUNGEN
Bei Anlieferung der Ware ist darauf zu achten, dass ein Lieferschein mit Ihrer Kommission beiliegt. Die Ware muss frei Haus angeliefert werden. Wir bestätigen den Empfang, aber nicht die Stückzahl.
ZAHLUNGSKONDITIONEN
30 Tage nach Rechnungsstellung netto. Grundsätzlich kann bei allen Aufträgen eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden. Befindet sich der Schuldner in Verzug, so wird ein Verzugszins in Höhe der üblichen Zinssätze von Bankkrediten erhoben. Mahn-/Inkassokosten sind ebenfalls vom Auftraggeber zu tragen.
EIGENTUMSVORBEHALT
Sämtliche durch die RBS Brändle Roland gelieferten Waren und Erzeugnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von uns.
ABÄNDERUNGEN / MEHRAUFWAND
Kosten, die aus Korrekturen entstehen, die durch den Auftraggeber und nicht durch Irrtum oder Unterlassung des Lieferanten verursacht wurden, müssen vom Auftraggeber getragen werden. Bei besonders eiligen Arbeiten wird der entstandene Mehraufwand verrechnet.
LIEFERUNG UND LOGISTIK
Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers und erfolgt an die angegebene Lieferadresse auf dessen Rechnung. Sollte bei Übergabe der Ware durch Post, Spedition, Kurier etc. eine äusserlich sichtbare Beschädigung der Ware ersichtlich sein, so darf diese nur dann angenommen werden, wenn diese Mängel schriftlich beim Transportunternehmen an Ort und Stelle festgehalten werden. Nachträglich eingereichte Schadensmeldungen werden nicht berücksichtigt.
Transport: EXW RB Druck & Werbetechnik, 9400 Rorschach, INCOTERMS 2000
REKLAMATIONEN
Reklamationen betreffend der Menge, Qualität und Ausführung müssen innert 8 Tagen nach Erhalt der Ware angebracht werden. Nach ungenutztem Ablauf dieser Frist gilt die Ware als genehmigt. Sind Beanstandungen begründet, so wird so rasch wie möglich Ersatz geliefert oder durch uns, soweit möglich, korrigiert. Alle weiteren Ansprüche wie Schadenersatz, Verzugsstrafen und ähnliches sind in jedem Fall ausgeschlossen.
URHEBERRECHTE
Die Prüfung der Rechte zur Vervielfältigung einer Vorlage ist Sache des Auftraggebers.
LAGERUNG
Die von uns verwendeten Daten werden ohne Kosten während ca. 2 Jahren für eventuelle Nachproduktionen gelagert. Eine Aufbewahrungspflicht besteht jedoch nicht.
GERICHTSSTAND
Gerichtsstand ist für beide Parteien 9400 Rorschach. Anwendbar ist Schweizer Recht.
SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte eine oder mehrere der oben genannten Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Die unwirksamen Bedingungen werden durch die gesetzlichen Bedingungen ersetzt.
Rorschach, im Dezember 2020